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   OLG Bamberg, 31.03.2022 - 2 UF 23/22   

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https://dejure.org/2022,7704
OLG Bamberg, 31.03.2022 - 2 UF 23/22 (https://dejure.org/2022,7704)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 31.03.2022 - 2 UF 23/22 (https://dejure.org/2022,7704)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 31. März 2022 - 2 UF 23/22 (https://dejure.org/2022,7704)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1361
    Unterhaltsrechtlicher Einkommenscharakter der Corona-Überbrückungshilfe III

  • IWW

    BGB § 1361

  • rewis.io

    Unterhaltsrechtlicher Einkommenscharakter der Corona - Überbrückungshilfe III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG §§ 58 ff.; BGB § 1579 Nr. 3
    Ansprüche auf Trennungsunterhalt; Anrechnung von Einnahmen aus einer Überbrückungshilfe wegen Corona; Höhe des Überbrückungsgeldes III nach betrieblichen Kennzahlen zum Ausgleich erheblicher Umsatzausfälle; Herabsetzung von Unterhaltsansprüchen wegen vorsätzlicher ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhaltsrechtlicher Einkommenscharakter der Corona-Überbrückungshilfe III

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Überbrückungshilfe ist unterhaltsrechtlich als Einkommen zu werten - Keine Berücksichtigung von Corona-Soforthilfen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ftcam-ra.de PDF, S. 2 (Entscheidungsbesprechung)

    Corona-Überbrückungshilfe im Unterhalt - in Abgrenzung zu Corona-Soforthilfen und Verwirkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1629
  • MDR 2022, 768
  • FamRZ 2022, 1026
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 26.04.2021 - 8 UF 28/20

    Unterhalt: Corona-Soforthilfe und Einkommensrückgang durch Corona

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.03.2022 - 2 UF 23/22
    Einnahmen aus der Corona -Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen (Überbrückungshilfe Ill) sind gewinnerhöhend bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlichen Einkommens des Leistungsbeziehers zu berücksichtigen (in Abgrenzung zu OLG Frankfurt, Beschluss v. 26.04.2021, Az. 8 UF 28/20 für die in den ersten Monaten der Pandemie ausgezahlte Corona -Soforthilfe).

    Diese Leistung ist gewinnerhöhend bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlichen Einkommens des Antragsgegners zu berücksichtigen (in Abgrenzung dazu OLG Frankfurt, Beschluss v. 26.04.2021, Az. 8 UF 28/20 für die in den ersten Monaten der Pandemie ausgezahlte Corona-Soforthilfe; dazu auch jurisPK-BGB-Viefhues, Stand 10.03.2022, § 1361 BGB, Rn. 370.1).

    Die bezeichnete Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Beschluss v. 26.04.2021, Az. 8 UF 28/20) betrifft mit der Frage der Anrechnung der Corona-Soforthilfe als unterhaltsrechtliches Einkommen einen anderen Gegenstand als das vorliegend vom Antragsgegner vereinnahmte Überbrückungsgeld III, dessen Bewilligung im Gegensatz zur zum Anfang der Pandemie gezahlten Soforthilfe direkt an bestimmte betriebliche Fixkosten anknüpft und einkommensersetzenden Charakter aufweist.

  • BGH, 15.02.2012 - XII ZR 137/09

    Abänderungsklage für nachehelichen Unterhalt: Wegfall des Unterhaltsanspruchs der

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.03.2022 - 2 UF 23/22
    Die Bestimmung der Rechtsfolgen bei Verwirklichung eines Härtefalltatbestandes, die von Beschränkung in Form von Herabsetzung und Befristung bis zum Ausschluss des Anspruchs, ggf. auch in Kombination, reichen, ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in tatrichterlicher Verantwortung vorzunehmen (BGH, Beschluss v. 15.02.2012, Az. XII ZR 137/09; OLG Hamm, Beschluss v. 09.03.2015, Az. 8 UF 41/14).
  • OLG Hamm, 09.03.2015 - 8 UF 41/14

    Verwirkung des Trennungsunterhalts wegen vorsätzlichen Unterschiebens eines nicht

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.03.2022 - 2 UF 23/22
    Die Bestimmung der Rechtsfolgen bei Verwirklichung eines Härtefalltatbestandes, die von Beschränkung in Form von Herabsetzung und Befristung bis zum Ausschluss des Anspruchs, ggf. auch in Kombination, reichen, ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in tatrichterlicher Verantwortung vorzunehmen (BGH, Beschluss v. 15.02.2012, Az. XII ZR 137/09; OLG Hamm, Beschluss v. 09.03.2015, Az. 8 UF 41/14).
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05

    Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.03.2022 - 2 UF 23/22
    Maßgeblich bei nach Zeitabschnitten bestimmten rückständigem Unterhalt sind stets die in dieser Zeit tatsächlich erzielten Einkünfte, wobei zur Vereinfachung der Berechnung von einem Jahresdurchschnitt ausgegangen werden kann (vgl. BGH, Urteil v. 04.07.2007, Az. XII ZR 141/05).
  • BGH, 02.06.2004 - XII ZR 217/01

    Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.03.2022 - 2 UF 23/22
    b) Zeile 3: Steuerzahlungen sind grundsätzlich ebenfalls nur für den unterhaltsrechtlichen Zeitraum zu berücksichtigen, in dem sie tatsächlich geleistet werden ("In-Prinzip", vgl. BGH, Urteil v. 02.06.2004, Az. XII ZR 217/01).
  • OLG Celle, 25.10.2023 - 21 UF 105/23

    Verfahrenskostenvorschuss; Vermögensverwertung; Bedürftigkeit;

    Die Einnahmen aus der Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen (Überbrückungshilfe III) sind im Gegensatz zu den Corona-Soforthilfen gewinnerhöhend bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlichen Einkommens des Antragsgegners zu berücksichtigen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 31. März 2022, Az. 2 UF 23/22 , FamRZ 2022, 1026 , sowie zu den Corona-Soforthilfen OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26. April 2021, Az. 8 UF 28/20 , FamRZ 2021, 1617 ).
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